Landesmusikrat Sachsen-Anhalt


Organisationsstruktur des Landesmusikrats

Das oberste beschließende Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie konstituiert sich aus den Fachorganisationen und -institutionen und den Einzelmitgliedern. Die Ehrenmitglieder und Vertreter von Landes- und Kommunalbehörden können mit beratender Stimme an der Arbeit des Landesmusikrates teilnehmen.
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte das aus 9 Persönlichkeiten bestehende Präsidium, das für die Umsetzung der beschlossenen Aufgaben Sorge und Verantwortung trägt. Zur Erfüllung übergeordneter Fachaufgaben werden Ausschüsse eingerichtet, in denen die Fachverbände ihre Kompetenzen einbringen und die dem Präsidium zugeordnet sind. Die Einrichtungen und Förderprojekte des Landesmusikrates werden von Leitungsgremien geführt. In ihnen arbeiten gleichberechtigt die gewählten Vertreter der Ensembles und der Ausschüsse an der Lösung anstehender Fragen.
Der vom Präsidium bestellte Geschäftsführer leitet die Verwaltung des Landesmusikrates und seiner Einrichtungen und ist besonderer Vertreter nach § 30 BGB.

Organigramm:

Grafik: Organe des Landesmusikrats Sachsen-Anhalt