Übungsleiterpauschale 2025
Ab heute können die Anträge für 2025 gestellt werden.
Der Landesmusikrat bietet gemeinsam mit der Landesmusikakademie Lehrgänge für Chor- und Ensemble-Leitung, Stufe C1 und C2, an. In der Stufe C1 werden die Grundlagen der Chor- bzw. Ensembleleitung vermittelt.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung C1 berechtigt zur Teilnahme an der C2-Ausbildung, deren Ziel die Befähigung zur selbstständigen künstlerischen Leitung von Laienensembles bzw. -chören ist.
Der erfolgreiche C2-Abschluss eines Ensembleleiters ist eine wesentliche Voraussetzung für die staatliche Förderung der musikalischen Anleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik in Sachsen-Anhalt („Übungsleiterpauschale“).
Seit 1998 regelt eine Richtlinie des Kultusministeriums die finanzielle Förderung der qualifizierten Anleitung vokaler und instrumentaler Laienensembles in Sachsen-Anhalt („Übungsleiterpauschale“). Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt ist Bewilligungsbehörde. Die Landesausschüsse Chor- bzw. Orchesterarbeit befinden über die entsprechenden Anträge. Die Förderanträge für das das Jahr 2025 sind bis 31.03.2025 zu stellen.
Aktuelle Informationen
Ab heute können die Anträge für 2025 gestellt werden.