Antrag auf Übungsleiterpauschale kann jetzt gestellt werden
Die Förderanträge für das das Jahr 2024 sind bis 31.03.2024 zu stellen.
Der Landesmusikrat bietet gemeinsam mit der Landesmusikakademie Lehrgänge für Chor- und Ensemble-Leitung, Stufe C1 und C2, an. In der Stufe C1 werden die Grundlagen der Chor- bzw. Ensembleleitung vermittelt.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung C1 berechtigt zur Teilnahme an der C2-Ausbildung, deren Ziel die Befähigung zur selbstständigen künstlerischen Leitung von Laienensembles bzw. -chören ist.
Der erfolgreiche C2-Abschluss eines Ensembleleiters ist eine wesentliche Voraussetzung für die staatliche Förderung der musikalischen Anleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik in Sachsen-Anhalt („Übungsleiterpauschale“).
Seit 1998 regelt eine Richtlinie des Kultusministeriums die finanzielle Förderung der qualifizierten Anleitung vokaler und instrumentaler Laienensembles in Sachsen-Anhalt („Übungsleiterpauschale“). Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt ist Bewilligungsbehörde. Die Landesausschüsse Chor- bzw. Orchesterarbeit befinden über die entsprechenden Anträge. Die Förderanträge für das das Jahr 2024 sind bis 31.03.2024 zu stellen.
Aktuelle Informationen
Die Förderanträge für das das Jahr 2024 sind bis 31.03.2024 zu stellen.