Landesmusikrat Sachsen-Anhalt


Förderung der musikalischen Übungsleitung

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit 1998 Zuschüsse zur qualifizierten musikalischen Übungsleitung von Laienchören und -ensembles. Sie dienen dem Ziel, die laienmusikalische Infrastruktur zu fördern.
Die Förderung muss mit einem Formular beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Ensembles aus Sachsen-Anhalt. Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der Ensembleleiter (in der Richtlinie spezifiziert).

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Unterschriftsliste aller Ensemblemitglieder im Original
  • Nachweis der Teilnahme am öffentlichen Musikleben (Tätigkeitsbericht)
  • Qualifikationsnachweise des künstlerischen Leiters (bei Erstantrag und Leiterwechsel)

Die Förderanträge sind üblicherweise bis zum 31. 03. für das jeweils laufende Jahr einzureichen. Die Landesausschüsse Chor- bzw. Orchesterarbeit beim Landesmusikrat befinden über die Anträge.

 Antragsunterlagen 2026

Aktuelle Fassung der Richtlinie

 

Aktuelle Informationen

Übungsleiterpauschale 2026

Die Frist zur Antragstellung auf Übungsleiterpauschale für das Jahr 2026 ist am 31.03.2026 abgelaufen. Alle eingegangenen Anträge werden nun bearbeitet.

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