Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit 1998 Zuschüsse zur qualifizierten musikalischen Übungsleitung von Laienchören und -ensembles. Sie dienen dem Ziel, die laienmusikalische Infrastruktur zu fördern.
Die Förderung muss mit einem Formular beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Ensembles aus Sachsen-Anhalt. Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der Ensembleleiter (in der Richtlinie spezifiziert).
Zu einem vollständigen Antrag gehören:
Die Förderanträge sind üblicherweise bis zum 31. 03. (in 2023 wurde die Ausschlussfrist bis 30.04.2023 verlängert!) für das jeweils laufende Jahr einzureichen. Die Landesausschüsse Chor- bzw. Orchesterarbeit beim Landesmusikrat befinden über die Anträge.
Aktuelle Fassung der Richtlinie