Landesmusikrat Sachsen-Anhalt


Förderung der musikalischen Übungsleitung

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit 1998 Zuschüsse zur qualifizierten musikalischen Übungsleitung von Laienchören und -ensembles. Sie dienen dem Ziel, die laienmusikalische Infrastruktur zu fördern.
Die Förderung muss mit einem Formular beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Ensembles aus Sachsen-Anhalt. Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der Ensembleleiter (in der Richtlinie spezifiziert).

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Unterschriftsliste aller Ensemblemitglieder im Original
  • Nachweis der Teilnahme am öffentlichen Musikleben (Tätigkeitsbericht)
  • Qualifikationsnachweise des künstlerischen Leiters (bei Erstantrag und Leiterwechsel)

Die Förderanträge sind üblicherweise bis zum 31. 03. (in 2023 wurde die Ausschlussfrist bis 30.04.2023 verlängert!) für das jeweils laufende Jahr einzureichen. Die Landesausschüsse Chor- bzw. Orchesterarbeit beim Landesmusikrat befinden über die Anträge.

Antragsformular 2023

Aktuelle Fassung der Richtlinie

 

Aktuelle Informationen

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