Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt führt im Auftrag des Ministeriums für Kultur landesweite Musikwettbewerbe in Musiksparten durch, auf denen der Deutsche Musikrat Bundeswettbewerbe veranstaltet oder die für ihn ein Alleinstellungsmerkmal haben:
Teilnahmeberechtigt sind für die erstgenannten 4 Wettbewerbe musikalische Laien bzw. Laienensembles, also Nicht-Berufsmusiker. Die Orchesterwerkstatt hat eigene Zulassungsbedingungen.
Die Landeswettbewerbe werden von den jeweiligen Fachausschüssen des Landesmusikrates Sachsen-Anhalt vorbereitet und betreut. Jurorinnen und Juroren – erfahrene Musiker und Musikpädagogen aus Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern – beurteilen und beraten die Teilnehmer an den Wettbewerben.