Die Förderanträge für das das Jahr 2023 sind bis 30.04.2023 zu stellen.
Die Förderung muss mit einem Formular beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Ensembles aus Sachsen-Anhalt. Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der Ensembleleiter (in der Richtlinie spezifiziert).
Antragsunterlagen und weitere Informationen finden sich hier.