Landesmusikrat Sachsen-Anhalt


Aktuelles

19. Januar 2023

Jugendmusikpreis der Holger Koppe-Stiftung

Der von der Holger Koppe-Stiftung ausgelobte und mit insgesamt 6.000 Euro dotierte »Jugendmusikpreis der Holger Koppe-Stiftung« fördert musizierende Jugendliche und deren Beschäftigung mit dem Leben und Wirken verfolgter und/oder ermordeter Komponistinnen und Komponisten.

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die ihren Wohnsitz in einem der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben oder deren instrumentale Ausbildung an einer Einrichtung in einem dieser Bundesländer erfolgt und die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch kein Studium aufgenommen oder eine Berufsausbildung begonnen haben.

Der Jugendmusikpreis der Holger Koppe-Stiftung ist für Kammermusikensembles aller Art mit drei bis sechs Mitwirkenden ausgeschrieben. Die instrumentale Besetzung unterliegt keiner Einschränkung.

Interessierte Ensembles können sich vom 1. bis zum 28. Februar 2023 unter Angabe des Programms um eine Teilnahme hier bewerben.