Landesmusikrat Sachsen-Anhalt


Aktuelles

11. Januar 2023

Kultur ans Netz startet wieder

Das Arbeitsstipendium für freischaffende Künstlerinnen und Künstler geht in die dritte Runde.

Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt können von dem Arbeitsstipendium "Kultur ans Netz" profitieren und bis zu 6.000 € Zuschuss erhalten.

Kurz zusammengefasst:

  • Gefördert werden natürliche Personen, die als freischaffende Künstler:innen beruflich und nicht nur vorübergehend in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermediale Kunstformen tätig sind.
  • Höhe des Stipendiums: Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 2.000 Euro/Monat für bis zu drei Monate.
  • Bedingungen:
    Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie der Nachweis, einer freischaffenden und nicht nur vorübergehenden künstlerischen Tätigkeit in einer der genannten Berufsgruppen durch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder die Vorlage einer kurzen künstlerischen Vita in ihren wesentlichen Stationen.
    Es muss eine durch die Corona-Pandemie verursachte existenzbedrohliche Lage vorliegen.
    Zu den einzureichenden Unterlagen zählt u.a. ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht.
    Als Nachweis ist innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Bewilligungszeitraums ein Sachbericht vorzulegen, der durch eine Dokumentation des Projektes zu ergänzen ist.
  • Die Abwicklung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, der Antrag kann komplett online ausgefüllt und fertig gemacht werden.
  • Die Antragsfrist endet am 11. März 2023.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden sich auf der Seite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.