Auch 2022 fördert das Land Sachsen-Anhalt Laienchöre und -orchester mit der "Übungsleiterpauschale". Die entsprechenden Anträge sind verschickt worden. Sie können im Bereich Förderungen und Lehrgänge auch heruntergeladen werden.
Aufgrund der anhaltenden Pandemielage gelten für das Antragsverfahren 2022 folgende Änderungen:
Die vollständigen Anträge (Antragsformular, Unterschriften des Vorsitzenden und des Ensembleleiters auf dem Antragsformular) sind bis zum 31.03.2022 an den Landesmusikrat einzusenden.