Landesmusikrat Sachsen-Anhalt


Aktuelles

09. Februar 2022

Übungsleiterpauschale 2022: Anträge versendet

Auch 2022 fördert das Land Sachsen-Anhalt Laienchöre und -orchester mit der "Übungsleiterpauschale". Die entsprechenden Anträge sind verschickt worden. Sie können im Bereich Förderungen und Lehrgänge auch heruntergeladen werden.

Aufgrund der anhaltenden Pandemielage gelten für das Antragsverfahren 2022 folgende Änderungen:

  • Auch 2022 müssen keine Unterschriftslisten eingereicht werden. Der Ensembleleiter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Antrag die Richtigkeit der Angaben über die Mitgliedsstärke.
  • Auf den zeitlichen Nachweis abgeleisteter Proben und Auftritte wird verzichtet.
  • Auf die ab 2022 geltende Pflicht zum Nachweis von Fortbildungen (Pkt. 4.5. der Richtlinie) wird verzichtet.

Die vollständigen Anträge (Antragsformular, Unterschriften des Vorsitzenden und des Ensembleleiters auf dem Antragsformular) sind bis zum 31.03.2022 an den Landesmusikrat einzusenden.