Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. fordert die Landesregierung auf, die im Zusammenhang mit dem 2. Lockdown avisierte Hilfe des Bundes für selbstständige Künstlerinnen und Künstler und andere Soloselbständige auf die Grundlage des monatlichen Durchschnittseinkommens des Vorjahres zu stellen.
Die besonders prekäre Situation der Freischaffenden in Kunst und Kultur und in den mit ihnen verbundenen Wirtschaftsbereichen ist bekannt. Trotzdem fordern wir erneut die Einberufung eines runden Tisches zwischen den Betroffenen und den politisch Verantwortlichen zur Erörterung der zukünftigen Entwicklung.
Die Einkünfte Selbstständiger stellen sich von Monat zu Monat sehr unterschiedlich dar. Um deshalb eine verlässliche Größe zu finden, muss das Jahres-Durchschnittseinkommen als Bezugsgröße dienen.
Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie hier.