Landesmusikrat Sachsen-Anhalt


Geschichte, Ziele und Aufgaben des Landesmusikrats

Am 25. Juni 1990 gründeten in Magdeburg 40 Persönlichkeiten des Musiklebens der damaligen Bezirke Halle und Magdeburg den ersten Landesmusikrat in der Deutschen Demokratischen Republik, den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt. Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD am 3. Oktober 1990 nahm der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt seine Mitarbeit im Deutschen Musikrat e. V. und in dessen Gremien auf und ist seit der Satzungsänderung des Deutschen Musikrates im Jahre 1998 dessen ordentliches Mitglied.

Heute gehören dem Dachverband der Musik etwa 50 institutionelle Mitglieder an, die sich aus Landesverbänden und überregional wirkenden Vereinen, Landesvertretungen und -repräsentanzen von Mitgliedsorganisationen des Deutschen Musikrates sowie Institutionen zusammensetzen, die sich der Ausübung und Verbreitung von Musik in Sachsen-Anhalt widmen. Darüber hinaus ehrt der Landesmusikrat verdienstvolle Persönlichkeiten des Musiklebens Sachsen-Anhalts mit Ehrenmitgliedschaften und kann die Mitgliederversammlung fachlich ausgewiesene Personen, insbesondere Funktionsträger, als Einzelmitglieder aufnehmen.

Die Arbeit des Landesmusikrates Sachsen-Anhalt berührt die Interessen von mehr als 120 000 Menschen in Sachsen-Anhalt, die an Musikbildung, -ausübung und -forschung teilhaben. Seine Tätigkeit ist auf die Förderung und Wahrung der Musikpflege gerichtet. Er vertritt auf Landesebene als fachlich legitimiertes Gremium die Interessen aller Musikbereiche in bildungs-, kultur-, sozial- und rechtspolitischen Fragen und wirkt durch Beratung, Koordination und Planung, eigene und kooperative Veranstaltungen und Aktivitäten auf die öffentliche Meinung, die Gesetzgebung und Belange der Musikerziehung und Musikpolitik in Sachsen-Anhalt ein. Aufgrund dieser Kompetenz erhielt er vom Land besondere Aufgaben vor allem im Bereich der Jugendförderung, musikalischen Erwachsenenbildung und Förderung des qualifizieren Laienmusizierens übertragen.

Zur Lösung seiner Aufgaben sucht der Landesmusikrat die Zusammenarbeit mit dem Land, den kommunalen Körperschaften sowie mit anderen Institutionen und Verbänden. Er nimmt in nationalen Fachorganisationen und Gremien die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt wahr und setzt sich darüber hinaus für die Förderung von musikkulturellen Auslandsbeziehungen und die internationale Zusammenarbeit ein.

Seit April 1992 wird der Landesmusikrat vom Land Sachsen-Anhalt institutionell gefördert. Seine Arbeit wird neben Zuwendungen des Landes aus Zweckzuwendungen und Mitteln von Stiftungen und Sponsoren und durch die Mitgliedsbeiträge finanziert. Darüber hinaus können Teilnehmer an Förderprogrammen des Landesmusikrates mit zu entrichtenden Eigenbeiträgen beteiligt werden.

Präsidentinnen und Präsidenten des Landesmusikrates seit seiner Gründung:
Dr. Edwin Werner (1990-2004), KMD Prof. Wolfgang Kupke (2004-2012), Winfried Willems (2012-2016), Gerhard Miesterfeldt (2016-2020), Prof. Dr. Jutta Schnitzer-Ungefug (seit 2020)