Landesmusikrat Sachsen-Anhalt


Förderung der musikalischen Übungsleitung

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt seit 1998 Zuschüsse zur qualifizierten musikalischen Übungsleitung von Laienchören und -ensembles. Sie dienen dem Ziel, die laienmusikalische Infrastruktur zu fördern.
Die Förderung muss mit einem Formular beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Ensembles aus Sachsen-Anhalt. Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der Ensembleleiter (in der Richtlinie spezifiziert).

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Unterschriftsliste aller Ensemblemitglieder im Original
  • Nachweis der Teilnahme am öffentlichen Musikleben (Tätigkeitsbericht)
  • Qualifikationsnachweise des künstlerischen Leiters (bei Erstantrag und Leiterwechsel)

Die Förderanträge sind üblicherweise bis zum 31. 03. für das jeweils laufende Jahr einzureichen. Die Landesausschüsse Chor- bzw. Orchesterarbeit beim Landesmusikrat befinden über die Anträge.

 

Aktuelle Fassung der Richtlinie

 

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