Landesmusikrat Sachsen-Anhalt


Aktuelles

17. Juli 2020

Zusammenfassung aller bisher bekannten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für Kulturschaffende

Angefügt sind Punkte, um Kulturschaffende in der Corona-Krise zu unterstützen. Neuerungen werden fortlaufend aktualisert. 

Es sind wieder Anträge möglich!
Der Nothilfefonds der Deutschen Orchesterstiftung spricht notleidenden Musiker/-innen einmalig 500 Euro zu. Gleichzeitig wird um Spenden für den Fond gebeten. Der Antrag auf Auszahlung erfolgt online. 
➡„Kultur ans Netz“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für die Erarbeitung einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung gewährt das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-​Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler-​ und Sozialkasse (KSK) oder der Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-​Anhalt durch geeignete Unterlagen.
➡ Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten.
➡ Infos zur digitalen Kulturlandschaft des Landes Sachsen-Anhalt werden auf der Seite der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur zusammengetragen.
Hilfsprogramm des Bundes für freie Orchester und Ensembles: Antragsteller*innen können bis zu 200.000 Euro erhalten. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Projekte in Deutschland realisiert werden und die Orchester / Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert werden.
➡ Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden können ab sofort Ausfallhonorare von bis zu 60% der eigentlichen Gage zahlen, wenn Engagements auf Grund der Corona Krise abgesagt wurden – auch dann, wenn es keine vertragliche Regelung dazu gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum 15. März 2020 vereinbart wurde. Infos dazu gibt es hier: https://bit.ly/2ypeULD
➡ Das Bundesfinanzministerium hat am 9. April steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen und deren Förderer beschlossen. Nachzulesen unter: https://bit.ly/3cnG5oj
Unterstützungsmaßnahmen für die Kultur zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Diese Übersicht richtet sich an Kunst-und Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt (Stand 04.06).
➡ Alle Maßnahmen der Bundesregierung für Künstler und kreative im Überblick gibt es hier.
Leitfaden für Freischaffende vom DOV.
➡ Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot: Selbständige und Freiberufler die aufgrund des Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.